"Hygiene- und Infektionsschutzregeln" zur CoronaSchVO NRW (Stand 19.03.22)

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Allgemeine Verhaltensregeln zum Infektionsschutz:
Jeder in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähigen Person wird in allen
Lebensbereichen die Umsetzung der folgenden Verhaltensregeln dringend empfohlen;
dies gilt ausdrücklich auch für immunisierte Personen:

  1. Kein Kontakt mit anderen bei typischen Symptomen einer Coronainfektion!
  2. Möglichst 1,5 Meter Abstand zu fremden Personen einhalten!
  3. Allgemeine Hygieneregeln unbedingt beachten!
  4. Maskentragen bei Nichteinhaltung von Mindestabständen!
  5. Empfehlung: FFP-2 Masken im Handel und im Öffentlichen Personenverkehr

Weitere Infos gibt es hier: