Das LVR-Landesjugendamt hat in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V (AJS NRW), dem Schwimmverband NRW e.V. und dem DLRG Landesverband Nordrhein e.V. einen an hauptamtliche, nebenamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiternde gerichteten Leitfaden zum Schwimmen in der Jugendverbandsarbeit und der offenen Kinder- und Jugendarbeit veröffentlicht.
In der Broschüre finden sich Hinweise zur Aufsichtspflicht sowie Anforderungen an geeignete Aufsichtspersonen (zum Beispiel erforderliche Nachweise und Bescheinigungen oder das Mindestalter). Die Broschüre formuliert zudem Empfehlungen zum Personalschlüssel. Schließlich werden noch erforderliche Schutzkonzepte hinsichtlich sexualisierter Gewalt zum Gegenstand von konkreten Handlungsempfehlungen gemacht.
Leitfaden zum Schwimmen in der Jugendverbandsarbeit und der offenen Kinder- und Jugendarbeit: